Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für die Erbringung von Dienstleistungen der Agentur LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, E-Mail: info@linsenspektrum.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) 

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. 

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. 

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. 

1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor. 

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. 

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: 

Erstellung von virtuellen Rundgängen, 3D-Vermessung, Foto- und Videodienstleistungen sowie Beratungsleistungen in den vorgenannten Bereichen. 

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. 

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuestem Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen. 

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber. 

 

  1. Pflichten des Auftraggebers

(1) Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber der Agentur LINSENSPEKTRUM zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter. 

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zu einem angemessenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 

(3) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden, sofern diese nicht in Form einer geschichtlichen Aufarbeitung (Ausstellung in einem Museum) gezeigt werden. Die Agentur LINSENSPEKTRUM weist ausdrücklich darauf hin, dass im Nachhinein Bildbereiche individuell und gegen Aufpreis ausgeblendet werden können. 

(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden. 

  1. Abnahme und Gewährleistungen

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach Erhalt zu prüfen und entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben. 

(2) Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Die Agentur LINSENSPEKTRUM weist darauf hin, dass die 360° Inhalte geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen kann, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. 

(3) Die Agentur LINSENSPEKTRUM schließt Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen. 

(4) Ist das Leistungsergebnis durch das Verschulden seitens der Agentur LINSENSPEKTRUM mangelhaft, so leistet die Agentur LINSENSPEKTRUM zunächst Gewähr durch Nachbesserung bzw. Nachholung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der AG grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) fordern. 

  1. Nutzungsrechte

(1) Die Agentur LINSENSPEKTRUM ist Urheber der virtuellen Rundgänge und 360° Aufnahmen im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG). 

(2) Mit Eingang der Vergütung überträgt die Agentur LINSENSPEKTRUM ein einfaches Nutzungsrecht, für den vereinbarten Nutzungszeitraum von 12 Monaten. Dieser Nutzungszeitraum verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung per E-Mail oder Post erfolgt. Die Kündigungsfrist umfasst 3 Monate zum Jahresende (bis Ende September) des Folgejahres der Erstellung der 360° -Aufnahmen.   

(3) Die Agentur LINSENSPEKTRUM ist berechtigt, die erstellten Inhalte für interne Zwecke zu nutzen, auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen oder in den sozialen Medien zu teilen. 

(4) Die Agentur LINSENSPEKTRUM ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die 360° Inhalte, sowie virtuelle Rundgänge und 3D-Ansichten und 2D Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. 

(5) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der Agentur LINSENSPEKTRUM, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. 

 

  1. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell. 

6.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er der Agentur LINSENSPEKTRUM einen zeitnahen Termin zur Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung stellt. 

 

  1. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. 

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen. 

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

 

  1. Stornoklausel

(1) Sollte ein erteilter Auftrag an die Agentur LINSENSPEKTRUM ersatzlos storniert werden, so wird der nicht durchzuführende Auftrag mit 50 % der veranschlagten Rechnungssumme in Rechnung gestellt.  

(2) Erteilte Aufträge, die einer Laufzeit unterliegen, sind in der Regel über 12 Monate Laufzeit geschlossen. Sollten Aufträge innerhalb der Laufzeit storniert oder gekündigt werden, so werden die zu erwartenden Monate bis Beendung der Laufzeit fällig und in Rechnung gestellt. 

(3) Ein stornierter Auftrag liegt vor, wenn der Auftraggeber ohne erkennbaren Grund die Durchführung der zugesagten Dienstleistung verweigert. 

(4) Eine Stornierung der vereinbarten Dienstleistung kann seitens der Agentur LINSENSPEKTRUM gestellt werden, wenn der AG binnen drei Monaten keinen Termin zur Durchführung der Dienstleistung bereitstellt. 

(5) Kurzfristige Terminverschiebungen: Die Agentur LINSENSPEKTRUM behält sich vor bei Terminverschiebungen von weniger als 48 Stunden vor der vereinbarten Durchführung der Vorort-Aufnahmen beim AG, 25% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Etwaige Reisekosten wie nicht stornierbare Hotelübernachtungen, Zug- und Flugtickets werden in diesem Fall separat berechnet.  

  1. Haftung

(1) Die Agentur LINSENSPEKTRUM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet die Agentur LINSENSPEKTRUM gegenüber dem AG nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen. 

(2) Die Agentur LINSENSPEKTRUM haftet nicht für Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder Störungen bei Matterport Inc. sowie einer Zahlungsunfähigkeit der Matterport Inc. 

  1. Nutzung Dienste Dritter

(1) Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den AGBs dieser. 

(2) Für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge werden die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen. Die AGBs der Matterport Inc. sind über den folgenden Link einsehbar: https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind. 

 

  1. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. 

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. 

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen. 

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. 

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. 

Wie kann ich helfen?
Stefan Dendorfer
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Mobil: +49 175 56 00 167