AT-DP-CAM-01RechtBretained-comparativeFAQ Foto & VideoÖsterreichische Datenschutzbehörde · current 2026Österreichische Kamera- und Bildverarbeitung verlangt einen festgelegten Zweck, eine Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und begrenzte Speicherdauer; daraus folgt kein deutscher Rechtsstatus.
Zentrales Ergebnis
Die Behörde erläutert zweck-, rechtsgrundlagen- und verhältnismäßigkeitsbezogene Anforderungen sowie Informations- und Speicherfragen für Bildaufnahmen.
Aussagegrenze
Österreichisches Datenschutz- und Verfahrensrecht; nur als Vergleich unter dem gemeinsamen DSGVO-Rahmen nutzbar. Keine Aussage zur deutschen zivilprozessualen Beweiskraft.
Interessenkonflikt
None
- Quellenart
- official supervisory guidance
- Rechtsraum
- Austria
- Quellenfamilie
- AT-DSB-photo-video
- Zugehöriges Kapitel
- Internationaler Vergleich; Datenschutz; Transfergrenzen
- Abrufdatum
- 2026-08-24
- URL, DOI oder Aktenzeichen

