Für Aufträge an die Agentur LINSENSPEKTRUM – von der Aufnahme und Planung bis zur Übergabe der Ergebnisse.
Für Privatkunden, Geschäftskunden und öffentliche Auftraggeber
Privatkunden: Informationen zum WiderrufIhr Vertragspartner
Agentur LINSENSPEKTRUM · Stefan Dendorfer1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der Agentur LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, E-Mail: info@linsenspektrum.de (nachfolgend „LINSENSPEKTRUM“), wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.
1.2Diese AGB gelten für Verbraucher, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer handelt bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB). Entscheidend ist der tatsächliche Zweck des konkreten Auftrags. Private Hauseigentümer werden nicht allein durch ihr Immobilieneigentum zu Unternehmern. Auch die Vermietung einer Immobilie oder Ferienwohnung begründet nicht automatisch eine Unternehmereigenschaft; Art, Umfang und Organisation der Tätigkeit sind im Einzelfall maßgeblich.
1.3Leistung, Vergütung und vereinbarte Termine ergeben sich aus dem angenommenen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihrer Geltung zugestimmt wurde.
1.4LINSENSPEKTRUM kann geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt Vertragspartner und für die geschuldete Leistung verantwortlich. Vereinbarte Vertraulichkeit und gesetzliche Datenschutzpflichten gelten auch beim Einsatz weiterer Dienstleister.
2.1LINSENSPEKTRUM erbringt insbesondere Leistungen für virtuelle 360°-Rundgänge, 3D-Vermessung, CAD-Planerstellung, Flächenberechnung, 3D-Modelle, Baudokumentation, Fotografie, Luftaufnahmen, Video sowie die dazugehörige Beratung und vereinbarte Bereitstellung digitaler Inhalte.
2.2Die Leistungen werden auftrags- und objektbezogen für den jeweiligen Auftraggeber erbracht. Aufnahmen, Vermessungsdaten, Pläne und andere vereinbarte Ergebnisse werden individuell erstellt und lassen sich regelmäßig nicht für einen anderen Auftraggeber verwenden. Das Angebot legt die geschuldeten Ergebnisse und deren Verwendungszweck fest. Dazu gehören, soweit für den Auftrag relevant, Aufnahmebereiche, Genauigkeiten, Detailgrad, Berechnungsgrundlagen, Dateiformate, Übergabeumfang und Bereitstellungsdauer. Eine bestimmte Vermessungsgenauigkeit oder die Eignung für einen besonderen Nachweis ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Gesetzliche Anforderungen an die geschuldete Leistung bleiben unberührt.
2.3Soweit ein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird, gelten die gesetzlichen Regeln für Werkverträge. Bei reiner Beratung oder sonstigen Tätigkeiten ohne geschuldeten Erfolg gelten die Regeln für Dienstleistungen. Die Bezeichnung im Angebot ersetzt nicht die rechtliche Einordnung der tatsächlich vereinbarten Leistung.
2.4Soweit Verbraucherverträge die Bereitstellung digitaler Produkte zum Gegenstand haben und die §§ 327 ff. BGB anwendbar sind, bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte zur Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit und Aktualisierung digitaler Produkte unberührt. Ob eine Aufnahme- oder Planungsleistung, ein digitaler Inhalt oder eine digitale Dienstleistung vereinbart ist, richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsgegenstand.
2.5Die Leistungen werden fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht. LINSENSPEKTRUM organisiert die Ausführung eigenverantwortlich; vereinbarte Aufnahmeorte, Termine, Sicherheitsvorgaben und Leistungsanforderungen bleiben verbindlich.
2.6Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Ergeben sich daraus Mehrkosten oder Terminänderungen, werden diese vorab vereinbart. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.1Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten Zugang zum Objekt und beschafft die in seinem Verantwortungsbereich erforderlichen Zustimmungen, insbesondere von Eigentümern, Nutzern und Mietern. Besondere Zugangsbedingungen, Gefahren und betriebliche Einschränkungen sind rechtzeitig mitzuteilen.
3.2Die vereinbarten Aufnahmebereiche sind zum Termin zugänglich und im abgestimmten Zustand bereitzustellen. Benötigte Bestandsunterlagen und Informationen stellt der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung. Erkennbare Widersprüche oder Lücken werden gemeinsam geklärt.
3.3Nicht aufzunehmende personenbezogene oder vertrauliche Informationen sind vor der Aufnahme zu entfernen, abzudecken oder ausdrücklich zu kennzeichnen. Gesetzliche Pflichten von LINSENSPEKTRUM zur rechtmäßigen Verarbeitung, Vertraulichkeit und Datensicherheit bleiben davon unberührt. Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
3.4Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und von ihm veranlasste Nutzungen müssen die erforderlichen Rechte und Erlaubnisse vorliegen. LINSENSPEKTRUM weist auf erkennbare rechtliche oder tatsächliche Hindernisse hin; eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers für sämtliche Rechte Dritter wird nicht vereinbart.
3.5Erforderliche Zusatzarbeiten werden nach vorheriger Abstimmung zu den vereinbarten Preisen abgerechnet. Bei fehlender Mitwirkung richten sich weitergehende Ansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Für den Ausfall eines bestätigten Termins gilt ergänzend Abschnitt 8; derselbe Aufwand wird nicht doppelt berechnet.
4.1Bei abnahmefähigen Werkleistungen wird das fertiggestellte Ergebnis zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. LINSENSPEKTRUM kann nach Fertigstellung eine dem Umfang und der Komplexität des Auftrags angemessene Abnahmefrist setzen.
4.2Eine Abnahme durch Fristablauf richtet sich nach § 640 Absatz 2 BGB. Voraussetzung ist insbesondere eine nach Fertigstellung gesetzte angemessene Frist, innerhalb derer der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern treten die Folgen einer Abnahme durch Fristablauf nur ein, wenn LINSENSPEKTRUM sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Eine Veröffentlichung allein führt nach diesen AGB nicht automatisch zur Abnahme.
4.3Ob ein Mangel vorliegt, richtet sich nach der vereinbarten Beschaffenheit und den gesetzlichen Vorschriften. Technisch bedingte Besonderheiten von 360°-Aufnahmen sind kein pauschaler Ausschluss von Mängelrechten. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme gesetzlich nicht verweigert werden; bestehende Mängelrechte bleiben erhalten.
4.4Bei Mängeln bestehen die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Nacherfüllung und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Der Anspruch auf Nacherfüllung setzt kein Verschulden von LINSENSPEKTRUM voraus. Gesetzliche Verjährungsfristen werden durch diese AGB nicht verkürzt.
4.5Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht zur Beseitigung eines Mangels erforderlich sind, sind zusätzliche Leistungen und werden vor ihrer Ausführung gesondert vereinbart.
5.1Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. LINSENSPEKTRUM räumt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen und im Angebot bestimmten Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um einfache Nutzungsrechte, die mit vollständiger Zahlung der zugehörigen Vergütung eingeräumt werden.
5.2Nutzungsarten, Laufzeit, Bearbeitungsrechte und eine gegebenenfalls zulässige Weitergabe richten sich nach dem Vertrag. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, bestimmt sich der Umfang nach dem gemeinsam zugrunde gelegten Vertragszweck und § 31 Absatz 5 UrhG. Die für diesen Zweck erforderliche Einbindung von Planern, Maklern, Druckereien oder anderen Dienstleistern ist im vereinbarten Umfang umfasst.
5.3Eine darüber hinausgehende Übertragung oder Unterlizenzierung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Für vereinbarte Drittinhalte, etwa Musik oder Plattformbestandteile, werden bestehende Lizenzbeschränkungen vor Vertragsschluss mitgeteilt.
5.4Die Laufzeit eines Hostings ist von den Nutzungsrechten an übergebenen Dateien zu unterscheiden. Das Ende eines Hostings beendet zeitlich weiter geltende Nutzungsrechte nicht. Welche Dateien, Rohdaten oder Exporte übergeben werden, ergibt sich aus dem vereinbarten Leistungsumfang.
5.5Eine Veröffentlichung von Kundenprojekten, Aufnahmen oder Kundennamen als Referenz auf der Website oder in sozialen Medien erfolgt nur nach gesonderter Freigabe des Auftraggebers und unter Beachtung der erforderlichen Rechte Dritter, des Datenschutzes und vereinbarter Vertraulichkeit. Diese AGB enthalten keine pauschale Veröffentlichungserlaubnis.
6.1Bei Einzelaufträgen ergeben sich Ausführungs- und Liefertermine aus der Vereinbarung. Bei wiederkehrenden Leistungen, Hosting oder Abonnements werden Beginn, Laufzeit, Vergütung, etwaige Verlängerungen und Kündigungsfristen im jeweiligen Vertrag festgelegt.
6.2Diese AGB begründen für sich allein weder eine automatische Vertragsverlängerung um zwölf Monate noch eine Kündigungsfrist zum Jahresende. Vereinbarte Hosting-, Abonnement- und Nutzungszeiträume sind jeweils gesondert zu beachten.
6.3Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an info@linsenspektrum.de, erklärt werden, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche strengere Form gilt. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Für die Abrechnung nach einer Absage oder Auftragskündigung gilt Abschnitt 8.
6.4Bei Verbraucherverträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen dürfen vorformulierte Bedingungen keine anfängliche Bindung von mehr als zwei Jahren vorsehen. Eine stillschweigende Verlängerung darf nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erfolgen. Die Kündigungsfrist zum Ende der anfänglichen Vertragsdauer darf höchstens einen Monat betragen. Kürzere vereinbarte Fristen und zwingende günstigere gesetzliche Rechte bleiben bestehen. Diese Grenzen gelten auch für vorformulierte Regelungen im Angebot.
6.5Bei gehosteten Inhalten werden Plattform, Bereitstellungsdauer und vereinbarte Exportmöglichkeiten im Angebot benannt. Ein notwendiger Plattformwechsel oder zusätzliche Kosten werden nicht allein durch diese AGB gestattet, sondern nach den vertraglichen und gesetzlichen Regeln abgestimmt.
7.1Die Vergütung und gegebenenfalls vereinbarte Reise-, Neben- oder Plattformkosten ergeben sich aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern verstehen sich vereinbarte Nettopreise zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Verbrauchern wird vor Vertragsschluss der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller berechenbaren zusätzlichen Kosten mitgeteilt. Lassen sich einzelne Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnen, werden ihre Berechnungsgrundlage und gegebenenfalls anfallende weitere Kosten vor Vertragsschluss angegeben. Zusätzliche Zahlungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
7.2Bei Werkleistungen wird die Vergütung grundsätzlich mit der Abnahme, bei Dienstleistungen nach Erbringung der vereinbarten Dienste fällig. Vereinbarte Zahlungspläne sowie gesetzliche Ansprüche auf Abschlagszahlungen bleiben unberührt. Aufwandsbezogene laufende Dienstleistungen können bei entsprechender Vereinbarung monatlich abgerechnet werden.
7.3Rechnungen werden in einem gesetzlich zulässigen Format übermittelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt das Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eintritt der jeweiligen Fälligkeitsvoraussetzungen. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen.
Ein Termin ist fest für Sie reserviert.
Bei einer Terminabsage weniger als 24 Stunden vor Beginn können wir den berechtigten Ausfall bis zu 50 Prozent des maßgeblichen Netto-Auftragswertes berechnen. Es gibt keinen Mindestbetrag und keine automatische Berechnung bei jeder Absage. Bei mindestens 24 Stunden Vorlauf fällt nach dieser Terminregelung kein Ausfallentgelt an. Bei einem wirksamen gesetzlichen Widerruf fällt dieses Ausfallentgelt ebenfalls nicht an.
8.1Voraussetzung dieser Regelung ist ein verbindlich erteilter und bestätigter Auftrag mit einem gemeinsam fest vereinbarten Ausführungstermin. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitten wir um unverzügliche Mitteilung, möglichst per E-Mail. Eine bloße Anfrage oder unverbindliche Terminreservierung löst keine Ausfallberechnung aus.
8.2Wird ein solcher Termin durch den Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt oder kann er zum vereinbarten Beginn wegen fehlenden Zugangs oder fehlender Mitwirkung nicht durchgeführt werden, kann LINSENSPEKTRUM bei Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen den konkret berechneten, ersatzfähigen Ausfall geltend machen. Für den ausgefallenen Termin wird dieser Anspruch auf höchstens 50 Prozent des bestätigten Netto-Auftragswertes begrenzt. Bei mehreren gesondert bepreisten Terminen ist nur der dem betroffenen Termin zugeordnete Netto-Auftragswert maßgeblich. Eine Berechnung erfolgt nicht automatisch bei jeder Absage.
8.3Maßgeblich für die 24-Stunden-Frist ist der Zugang der Absage bei LINSENSPEKTRUM vor dem vereinbarten Terminbeginn. Geht die Absage mindestens 24 Stunden vorher ein, wird nach Ziffer 8.2 kein Ausfallentgelt für den Termin berechnet. Ein Mindestbetrag wird nicht vereinbart. Ohne berechtigten Anspruch fällt kein Ausfallentgelt an. Die Abrechnung einer vollständigen Auftragskündigung richtet sich gesondert nach Ziffer 8.7.
8.4Bei der nachvollziehbaren Berechnung werden insbesondere der Zeitpunkt der Absage, die tatsächlich ausgefallenen Kapazitäten, ersparte Aufwendungen und anrechenbare Einnahmen aus Ersatzaufträgen berücksichtigt. Auch erforderliche, vergeblich entstandene Anfahrtskosten und zusätzliche Wartezeiten können berücksichtigt werden, soweit hierfür die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Solche Kosten sind in die Obergrenze nach Ziffer 8.2 einzurechnen und werden nicht zusätzlich für denselben Ausfall verlangt. Gesetzlich anzurechnender, böswillig unterlassener anderweitiger Erwerb wird ebenfalls abgezogen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist. Die gesetzliche Darlegungs- und Beweislast wird nicht zu seinem Nachteil verändert.
8.5Bei einer einvernehmlichen Terminverschiebung wird zunächst geprüft, ob der Ausfall vermieden werden kann. Eine Verschiebung löst keine automatische Gebühr aus. Kann der frei gewordene Termin ohne wirtschaftlichen Nachteil anderweitig genutzt werden, wird dafür kein Ausfallentgelt berechnet. Bereits vergütete Leistungen, Anzahlungen und Ansprüche wegen desselben Ausfalls werden angerechnet; eine Doppelberechnung ist ausgeschlossen.
8.6Für eine von LINSENSPEKTRUM zu vertretende Absage wird kein Ausfallentgelt verlangt. Auch eine aus Sicherheitsgründen notwendige Verschiebung von Außen- oder Drohnenaufnahmen wegen ungeeigneten Wetters löst nach dieser Regelung kein Ausfallentgelt aus. Bei anderen Hindernissen, insbesondere höherer Gewalt, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen; eine automatische Zahlungspflicht wird nicht begründet.
8.7Wird nicht nur der Termin verschoben, sondern der gesamte Auftrag gekündigt, richtet sich die Abrechnung nach der Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften, bei Werkverträgen insbesondere nach §§ 648, 648a BGB. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen, etwa eine durchgeführte Vermessung, vereinbarte Aufnahme oder fertiggestellte Auswertung, werden nach den gesetzlichen Regeln abgerechnet. Die nachfolgende 50-Prozent-Obergrenze betrifft den nicht erbrachten Teil; sie halbiert nicht die Vergütung bereits erbrachter Leistungen. Für den nicht erbrachten Teil wird ein darüber hinausgehender Kündigungsvergütungs- oder Ausfallanspruch insgesamt auf 50 Prozent der darauf entfallenden Nettovergütung begrenzt; die Anrechnungsregeln der Ziffern 8.4 und 8.5 gelten entsprechend. Ein zusätzlicher Anspruch für denselben Terminausfall wird nicht erhoben.
8.8Die genannten Beträge und Berechnungsgrundlagen sind Nettobeträge. Umsatzsteuer wird nur hinzugerechnet, soweit sie für den jeweiligen Anspruch gesetzlich geschuldet ist. Für Verbraucher überschreiten die in diesem Abschnitt auf 50 Prozent begrenzten Ausfall- oder Kündigungsvergütungsansprüche einschließlich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer nicht 50 Prozent des jeweils maßgeblichen vereinbarten Bruttopreises. Ein wirksamer gesetzlicher Widerruf ist keine kostenpflichtige Terminabsage oder Auftragskündigung im Sinne dieses Abschnitts: Die Ausfall- und Kündigungsvergütung nach den Ziffern 8.2 bis 8.7 fällt dann nicht an. Für bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistungen kommt ausschließlich Wertersatz unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht; hierzu siehe die Widerrufsinformationen. Dieser gesetzliche Wertersatz richtet sich nach dem tatsächlich erbrachten Anteil der vereinbarten Gesamtleistung und wird durch die 50-Prozent-Ausfallgrenze nicht beschränkt. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
9.1LINSENSPEKTRUM haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Das gilt auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.2Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LINSENSPEKTRUM für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für übernommene Garantien oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Mängelrechte gemäß Abschnitt 4 sowie zwingende Verbraucherrechte, insbesondere bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.
10.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts erhalten, soweit diese ohne die Rechtswahl anwendbar wären. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eckernförde, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
10.2Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. Insbesondere treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung wird nicht vereinbart.
10.3Für bestehende Verträge gilt die jeweils wirksam vereinbarte Fassung. Eine Änderung oder Veröffentlichung dieser AGB ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
11.1Bei Fernabsatzverträgen, beispielsweise bei einem Vertragsschluss ausschließlich per E-Mail oder Telefon im Rahmen eines dafür organisierten Vertriebssystems, sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die nachfolgenden Widerrufsbelehrungen und das Muster-Widerrufsformular erläutern dieses Recht. Eine unverbindliche Website-Anfrage ist noch keine kostenpflichtige Beauftragung.
11.2Eine individuell angefertigte Aufnahme, ein Rundgang oder ein Plan führt nicht allein deshalb zum Ausschluss des Widerrufsrechts. Maßgeblich sind Vertragsgegenstand und gesetzliche Voraussetzungen. Die Terminabsageregelung in Abschnitt 8 beschränkt ein bestehendes Widerrufsrecht nicht.
11.3LINSENSPEKTRUM stellt Verbrauchern die erforderlichen Vertrags- und Widerrufsinformationen rechtzeitig vor Abgabe ihrer bindenden Vertragserklärung zur Verfügung. Bei Fernabsatzverträgen wird die Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise als E-Mail oder PDF, spätestens vor Beginn der Dienstleistung bereitgestellt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erfolgt die Abschrift oder Bestätigung auf Papier oder mit Zustimmung des Verbrauchers auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Ein bloßer Link auf die Website ersetzt diese Pflichten nicht.
11.4Soll eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, beginnt LINSENSPEKTRUM erst, wenn dem Verbraucher die erforderlichen Widerrufsinformationen zur Verfügung gestellt wurden, sein gesondertes ausdrückliches Verlangen und seine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn vorliegen und er seine Kenntnis bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch LINSENSPEKTRUM erlischt. Diese Erklärungen sind vor der ersten beauftragten Leistung einzuholen, also gegebenenfalls bereits vor projektbezogener Vorbereitung oder Anfahrt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen müssen Verlangen und Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger vorliegen. Ohne diese Erklärungen wird ein Beginn nach Ablauf der ordnungsgemäß in Gang gesetzten Widerrufsfrist vereinbart. Der Beginn allein lässt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht erlöschen. Die Zustimmung zu diesen AGB enthält weder diese gesonderten Erklärungen noch einen pauschalen Widerrufsverzicht.
11.5Wird ein Dienstleistungsvertrag nach dem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Beginn wirksam widerrufen, hat der Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Grundlage ist deren Anteil am vertraglichen Gesamtumfang und der vereinbarte Gesamtpreis; bei einem unverhältnismäßig hohen Gesamtpreis gilt der Marktwert. Tatsächlich erbrachte, vereinbarte Aufnahme-, Vermessungs-, Vorbereitungs- oder Anfahrtsleistungen werden nur berücksichtigt, soweit sie nach den gesetzlichen Regeln anrechenbar sind. Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Leistungen und Preise; rein interne Kosten oder eine nicht erbrachte Leistung begründen nicht allein einen Wertersatzanspruch. Die Berechnung richtet sich nach § 357a Absatz 2 BGB.
11.6Vollständige Vertragserfüllung setzt voraus, dass LINSENSPEKTRUM alle im betreffenden Vertrag geschuldeten Dienstleistungen erbracht hat. Sind neben der Aufnahme beispielsweise noch Auswertung, Planerstellung oder Übergabe geschuldet, beendet der Vor-Ort-Termin allein das Widerrufsrecht nicht vorzeitig. Die gesonderte Bepreisung einzelner Schritte führt für sich genommen nicht zu einem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts für diese Schritte.
11.7Bei gesonderten Verträgen über entgeltliche digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen: ausdrückliche Zustimmung zum Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, Bestätigung der Kenntnis des damit verbundenen Rechtsverlustes und Bereitstellung der gesetzlich erforderlichen Vertragsbestätigung einschließlich dieser Erklärungen. Eine Zustimmung zur Aufnahme vor Ort ist nicht automatisch eine Zustimmung zu diesem Rechtsverlust für digitale Inhalte.
Informationen für Privatkunden
Diese Belehrungen gelten für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Für Aufnahme-, Vermessungs- und Planungsleistungen gilt die Belehrung für Dienstleistungen. Für gesonderte Verträge, deren Gegenstand die Bereitstellung digitaler Inhalte ohne körperlichen Datenträger ist, gilt die zweite Belehrung. Entscheidend ist die vereinbarte Leistung; eine digitale Übergabe allein macht einen Aufnahmeauftrag nicht automatisch zu einem Vertrag nur über digitale Inhalte.
Ein wirksamer gesetzlicher Widerruf löst kein Ausfallentgelt nach Abschnitt 8 aus. Bei Dienstleistungen kommt anteiliger Wertersatz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht, insbesondere nach ordnungsgemäßer Belehrung und ausdrücklichem Verlangen eines vorzeitigen Beginns. Bereits erbrachte, gesetzlich anrechenbare Leistungen können dadurch auch über die 50-Prozent-Ausfallgrenze hinaus zu vergüten sein; diese Grenze betrifft den Ausfall nicht erbrachter Leistungen. Bei digitalen Inhalten ohne körperlichen Datenträger ist im Widerrufsfall kein Wertersatz zu leisten.
AGB & Widerrufsinformationen herunterladen (TXT)Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Agentur LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, Telefon: +49 175 56 00 167, E-Mail: info@linsenspektrum.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für Verträge über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Agentur LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, Telefon: +49 175 56 00 167, E-Mail: info@linsenspektrum.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie können dieses Formular verwenden. Eine andere eindeutige Erklärung, zum Beispiel per E-Mail, genügt ebenfalls; das Formular ist nicht verpflichtend.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Agentur LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer Marienthaler Straße 17 24340 Eckernförde E-Mail: info@linsenspektrum.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): __________________________________________________ Bestellt am (*)/erhalten am (*): __________________________________________________ Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________________________________________________ Datum: __________________________________________________ (*) Unzutreffendes streichen.Muster-Widerrufsformular herunterladen (TXT)
Wenn wir mit einer Dienstleistung schon innerhalb der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnen sollen, besprechen wir das gesondert mit Ihnen. Die dafür erforderlichen gesonderten Erklärungen müssen vor der ersten beauftragten Leistung vorliegen, gegebenenfalls bereits vor Vorbereitung und Anfahrt. Ein Anfrageformular, die Terminwahl oder die Zustimmung zu den AGB ersetzen diese Erklärungen nicht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen erst mit vollständiger Vertragserfüllung. Ohne einen gewünschten vorzeitigen Beginn vereinbaren wir die Ausführung nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Freiwillige Erklärung zum vorzeitigen Beginn (TXT)Stand: 23. September 2026
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