Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen der Agentur LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Erstellung von virtuellen Rundgängen, 3D-Vermessung, Foto- und Videodienstleistungen sowie Beratungsleistungen in den vorgenannten Bereichen.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen.
3. Pflichten des Auftraggebers
(1) Soweit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber der Agentur LINSENSPEKTRUM zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese zu einem angemessenen Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden.
(4) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Geschmacksmusterrechte) verletzt werden.
4. Abnahme und Gewährleistungen
(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen nach Erhalt zu prüfen und entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert oder bereits veröffentlicht wird.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder stark beeinträchtigt. Die Agentur LINSENSPEKTRUM weist darauf hin, dass die 360°-Inhalte geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen kann, welche als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
(3) Die Agentur LINSENSPEKTRUM schließt Nachbesserungen aus, die sich auf Grund von Versäumnissen aus den Pflichten des Auftraggebers ergeben oder außerhalb des Einflussbereichs liegen.
(4) Ist das Leistungsergebnis durch das Verschulden seitens der Agentur LINSENSPEKTRUM mangelhaft, so leistet die Agentur LINSENSPEKTRUM zunächst Gewähr durch Nachbesserung bzw. Nachholung.
5. Nutzungsrechte
(1) Die Agentur LINSENSPEKTRUM ist Urheber der virtuellen Rundgänge und 360°-Aufnahmen im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
(2) Mit Eingang der Vergütung überträgt die Agentur LINSENSPEKTRUM ein einfaches Nutzungsrecht, für den vereinbarten Nutzungszeitraum von 12 Monaten. Dieser Nutzungszeitraum verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern keine schriftliche Kündigung per E-Mail oder Post erfolgt. Die Kündigungsfrist umfasst 3 Monate zum Jahresende (bis Ende September) des Folgejahres der Erstellung der 360°-Aufnahmen.
(3) Die Agentur LINSENSPEKTRUM ist berechtigt, die erstellten Inhalte für interne Zwecke zu nutzen, auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen oder in den sozialen Medien zu teilen.
(4) Die Agentur LINSENSPEKTRUM ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die 360°-Inhalte, sowie virtuelle Rundgänge und 3D-Ansichten und 2D-Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
(5) Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der Agentur LINSENSPEKTRUM, soweit sie nicht bereits ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass er der Agentur LINSENSPEKTRUM einen zeitnahen Termin zur Durchführung der Dienstleistung zur Verfügung stellt.
7. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
8. Stornoklausel
(1) Sollte ein erteilter Auftrag an die Agentur LINSENSPEKTRUM ersatzlos storniert werden, so wird der nicht durchzuführende Auftrag mit 50 % der veranschlagten Rechnungssumme in Rechnung gestellt.
(2) Erteilte Aufträge, die nicht rechtzeitig storniert werden (mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin), werden mit 100 % der veranschlagten Rechnungssumme in Rechnung gestellt.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Agentur LINSENSPEKTRUM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Eckernförde, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: April 2025 · LINSENSPEKTRUM, Stefan Dendorfer, Eckernförde
