Ohne neues Vor-Ort-Aufmaß
Aus geeigneten Bestandsplänen
Bemaßte, eindeutige und zum maßgeblichen Planstand passende Bauzeichnungen können nach § 3 Abs. 4 WoFlV als Grundlage dienen. Wir prüfen ihre Eignung, berechnen neu und kennzeichnen transparent, dass die Übereinstimmung mit dem ausgeführten Bestand nicht vor Ort geprüft wurde.
Fachliche Prüfung, persönliche Unterschrift und Sachverständigenstempel sind bei dieser Leistung immer enthalten.
Wohnfläche aus Bestandsplänen
