MF-GIF-0
Nicht als Mietfläche ausgewiesen
Grundflächen, die nach der Richtlinie nicht zur Mietfläche zählen. Die konkrete Zuordnung wird aus Geometrie, Bauteil und Nutzung nachvollziehbar abgeleitet.
Wir ermitteln und dokumentieren Mietflächen nach der aktuellen „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Gebäude“ – aus geeigneten Bestandsplänen, einem aktuellen 3D-Aufmaß oder einem abgestimmten kombinierten Weg.
Wichtig vor der Berechnung
MF-GIF 2023 ist kein umbenannter DIN-277-Wert.
Die aktuelle Richtlinie definiert die Mietfläche eigenständig. Sie ist kein Gesetz und wird erst durch die Vereinbarung ihrer Anwendung verbindlich.
Die passende Grundlage
MF-GIF schafft eine gemeinsame technische Grundlage, wenn Mietbereiche in einem Bürogebäude, Hotel, Handels- oder Logistikobjekt nachvollziehbar abgegrenzt und gemeinschaftlich genutzte Flächen verteilt werden sollen. Auch gemischt genutzte Gebäude lassen sich über definierte Abschnitte konsistent bearbeiten.
Entscheidend ist nicht allein die Quadratmeterzahl. Erst Richtlinienfassung, Mietbereich, Flächentyp, Planbezug und Verteilungsschlüssel machen das Ergebnis für Vermietung, Transaktion oder Bestandsmanagement nachvollziehbar.
Mietflächen nachvollziehbar typisieren
Die Übersicht erklärt die öffentlich belegbaren Grundkategorien in eigenen Worten. Für die Berechnung ist die vollständig lizenzierte Richtlinie in der vereinbarten Fassung maßgeblich.
MF-GIF-0
Grundflächen, die nach der Richtlinie nicht zur Mietfläche zählen. Die konkrete Zuordnung wird aus Geometrie, Bauteil und Nutzung nachvollziehbar abgeleitet.
MF-GIF-1.1
Flächen, die einem einzelnen Mieter zur exklusiven Nutzung zugeordnet und im Mietflächenplan eindeutig abgegrenzt werden.
MF-GIF-1.2
Gemeinsam exklusiv genutzte Flächen einer definierten Mietergruppe – getrennt von allgemein gemeinschaftlich genutzten Bereichen.
MF-GIF-2
Flächen für mehrere beteiligte Mieter. Abschnitt, Beteiligte und Verteilungsschlüssel müssen festgelegt und dokumentiert werden.
MF-GIF-2 ist keine pauschale Zuschlagszahl
Die offizielle FAQ nennt Geschosse, Bauabschnitte oder Bauteile als mögliche Abschnitte. Innerhalb des gewählten Abschnitts werden die Flächen den beteiligten Mietern über einen nachvollziehbaren, dokumentierten Schlüssel zugeordnet.
Ablauf
Der Rechenweg beginnt mit der Aufgabenklärung – nicht mit einer vorhandenen Gesamtsumme.
Mietvertrag, Transaktion, Portfoliomanagement oder Flächenabgleich: Verwendungszweck, Empfänger und anzuwendende Richtlinienfassung werden zuerst geklärt.
Wir prüfen Bestandspläne, CAD-Dateien, Mietbereichslisten und bekannte Umbauten. Nur wenn die Unterlagen die Aufgabe tragen, erfolgt die Berechnung planbasiert.
Exklusive, gruppenbezogene, gemeinschaftliche und nicht als Mietfläche ausgewiesene Bereiche werden nach der vereinbarten Grundlage abgegrenzt.
Planlegende, Tabellenbezug, Verteilungsschlüssel, Summen und Annahmen werden zusammengeführt und vor der finalen Ausgabe kontrolliert.
Drei Wege zur Geometrie
Die Datenbasis wird im Ergebnis benannt. So bleibt erkennbar, ob ein dokumentierter Planstand oder der aktuell erfasste Bestand berechnet wurde.
Wenn Maßbezug, Planstand, Geschosse, Raumbegrenzungen und Mietbereiche ausreichend erkennbar sind. Das Ergebnis benennt die verwendeten Unterlagen und ersetzt ohne Vor-Ort-Prüfung keinen Nachweis des aktuellen Ist-Zustands.
Wenn der gebaute Zustand maßgeblich ist, Pläne fehlen oder Umbauten und Mieterausbauten nicht zuverlässig dokumentiert sind. Aufnahmeumfang und Genauigkeitsziel werden vorher festgelegt.
Verwertbare Bestandsunterlagen werden übernommen und nur offene, geänderte oder kritische Bereiche ergänzend erfasst. Übernommene und neu gemessene Geometrie bleiben unterscheidbar.
Übergabe
Die gif-FAQ stellt klar: Tabellen und Pläne gehören zusammen. Genau dieser Bezug wird in der Ausgabe sichtbar gehalten.
Geschoss- und mietbereichsbezogene Pläne mit eindeutiger Typisierung, Farb- oder Schraffurlegende und Bezug zur Flächentabelle.
Getrennter Ausweis der Flächenarten, Mietbereiche und Summen sowie dokumentierter Schlüssel für gemeinschaftlich genutzte Mietflächen.
Benannte Richtlinienfassung, Datenbasis, Planstand, Annahmen, Abschnittsbildung und nachvollziehbare Versionskennzeichnung.
Auf Wunsch Prüfung im vereinbarten Umfang durch einen qualifizierten oder DEKRA-zertifizierten Sachverständigen mit klar benanntem Prüfgegenstand.
Auf Wunsch kann ein qualifizierter oder DEKRA-zertifizierter Sachverständiger den vereinbarten Umfang prüfen. Der Vermerk sollte Datenbasis, Richtlinienfassung, Berechnung und Annahmen benennen. Eine automatische Anerkennung durch jede Bank, Vertragspartei oder Behörde wird damit nicht versprochen.
Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden
Quellen & Fachgrundlagen
Die Einordnung stützt sich auf aktuelle Primärquellen und gibt geschützte Richtlinientabellen nicht wieder. Für die Berechnung ist die vollständig lizenzierte, projektbezogen vereinbarte Ausgabe maßgeblich. Quellen zuletzt geprüft am 27. August 2026.
Nächster Schritt
Für den Erstkontakt genügen Angaben zu Objekt, vorhandenen Unterlagen und Verwendungszweck. Den weiteren Dokumentenaustausch stimmen wir passend zum Projekt ab.
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihr Projekt – wir melden uns persönlich mit den nächsten Schritten.

Geschäftsführer, Linsenspektrum Agentur