
MF-GIF 2023 und gewerbliche Mietfläche – Linsenspektrum
Die MF-GIF 2023 ist die „Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Gebäude“ der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif). Sie kann als vereinbarte Grundlage dienen, um Mietflächen in gewerblich genutzten Gebäuden nachvollziehbar aus dem Flächenbestand abzuleiten.
Die Richtlinie ist kein Gesetz. Für einen konkreten Mietvertrag ist entscheidend, welche Fassung und welche Flächendefinition ausdrücklich vereinbart wurden. Die technische Berechnung ersetzt keine rechtliche Prüfung des Vertrags.
DIN 277:2021-08 gliedert Grundflächen und Rauminhalte des Bauwerks. Sie liefert damit einen strukturierten Flächenvorrat, aber nicht automatisch die vertragliche Mietfläche. Die MF-GIF ergänzt eine eigene Zuordnung für Mietabschnitte und gemeinschaftlich genutzte Bereiche.
Eine nachvollziehbare Übergabe verbindet Plan, Raum- oder Abschnittsliste, Flächensummen, Regelstand und dokumentierte Annahmen. Bei gemeinschaftlich genutzten Bereichen müssen Zuordnung und gegebenenfalls vereinbarte Verteilung erkennbar sein.
Ein 3D-Laserscan kann dafür eine dichte geometrische Grundlage liefern. Die Gerätespezifikation allein garantiert jedoch keine bestimmte Genauigkeit des Endprodukts: Scanabdeckung, Registrierung, Modellierung und Regelanwendung gehören ebenfalls zum Qualitätskonzept.
Vertiefung: MF-GIF 2023 – vom DIN-Flächenvorrat zur vereinbarten Mietfläche. Offizielle Fassung und Bezeichnung: gif e. V..
Nein. Die MF-GIF ist eine Richtlinie. Ihre Anwendung und die relevante Fassung sollten für den konkreten Auftrag beziehungsweise Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.
Nein. DIN 277 strukturiert Grundflächen und Rauminhalte des Bauwerks. Eine gewerbliche Mietfläche benötigt eine zusätzliche, klar vereinbarte Zuordnung, zum Beispiel nach MF-GIF 2023.
Planstand, Mietabschnitte, Raum- oder Abschnittsbezug, Flächensummen, verwendete Richtlinienfassung sowie dokumentierte Annahmen und gemeinschaftlich genutzte Bereiche.
Der Scan liefert Geometrie. Erst Modellierung, Abschnittsbildung und die Anwendung der vereinbarten Richtlinie ergeben die Mietflächenauswertung.
Unsere Experten beraten Sie gerne zu diesem Thema und finden die passende Lösung für Ihr Projekt.
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