Zum Hauptinhalt springen
GIF-Aufstellungsplan Bürogebäude 2. OG – farbcodierte Flächenberechnung nach MF-GIF
Zurück zum Blog
3D-VERMESSUNG12 Min. Lesezeit

GIF-Flächenberechnung (MF-GIF 2023) – Was Eigentümer und Verwalter wissen müssen

Die Richtlinie der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung ist der Standard für gewerbliche Mietflächen. Wir erklären, wann Sie sie brauchen und wie der Ablauf mit 3D-Laserscanning funktioniert.

Was ist die MF-GIF?

Die MF-GIF 2023 (Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Gebäude) ist der aktuelle Standard der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif). Sie definiert, wie Mietflächen in Gewerbeimmobilien berechnet werden – einheitlich, nachvollziehbar und vergleichbar.

Die gif wurde 1993 gegründet und hat heute rund 1.300 Mitglieder aus der Immobilienwirtschaft. Die MF-GIF baut auf der DIN 277-1 auf, geht aber deutlich weiter: Sie unterscheidet zwischen exklusiven Mietflächen (MF-0) und gemeinschaftlich genutzten Flächen (MF-G) und ermöglicht eine konsistente Flächenermittlung über Abschnittsbildung.

Die MF-GIF ist kein Gesetz und keine Verordnung – aber sie hat sich als Branchenstandard in der professionellen Immobilienwirtschaft durchgesetzt. Wer Gewerbeimmobilien vermietet, kommt an der MF-GIF praktisch nicht vorbei.

MF-GIF vs. DIN 277 vs. WoFlV – Was ist der Unterschied?

RichtlinieAnwendungBesonderheit
MF-GIF 2023Gewerbeimmobilien (Büro, Handel, Logistik)Branchenstandard, unterscheidet MF-0 und MF-G, baut auf DIN 277 auf
DIN 277Alle Gebäude (Grundflächen und Rauminhalte)Technische Norm, Basis für viele Berechnungen, keine Mietflächen-Definition
WoFlVWohnimmobilienGesetzliche Verordnung, Wohnflächenberechnung mit Abzügen (Dachschrägen, Balkone)

Wann brauchen Sie eine Flächenberechnung nach MF-GIF?

Neuvermietung von Gewerbeimmobilien

Potenzielle Mieter und Makler erwarten eine Flächenberechnung nach MF-GIF als Grundlage für den Mietvertrag.

Mietstreitigkeiten und Nachberechnungen

Bei Differenzen zwischen vereinbarter und tatsächlicher Mietfläche ist eine unabhängige MF-GIF-Berechnung oft der einzige Weg zur Klärung.

Nach Umbauten und Sanierungen

Wenn Wände versetzt, Etagen umgebaut oder Flächen zusammengelegt wurden, stimmen die alten Pläne nicht mehr. Neue Gebäudepläne und eine aktuelle Flächenberechnung sind Pflicht.

Immobilienbewertung und Due Diligence

Für Transaktionen, Finanzierungen und Gutachten wird eine nachvollziehbare Flächenberechnung nach anerkanntem Standard verlangt.

Ablauf: Flächenberechnung mit 3D-Laserscanning

Moderne Flächenberechnungen basieren nicht mehr auf Handvermessung mit Zollstock und Maßband. Mit 3D-Laserscanning (z.B. Leica BLK360) wird das gesamte Gebäude millimetergenau erfasst – in einem Bruchteil der Zeit.

1

3D-Laserscanning vor Ort

Jeder Raum wird mit dem Laserscanner erfasst. Bei einer 15.000 m² Gewerbeimmobilie sind das typischerweise 1.000–1.500 Scanpositionen – in 1–3 Tagen erledigt.

2

Punktwolke zusammenführen

Alle Scans werden zu einer einheitlichen 3D-Punktwolke registriert. Millionen von Messpunkten bilden das Gebäude digital ab.

3

Gebäudepläne ableiten

Aus der Punktwolke werden maßgenaue Grundrisse und Schnitte für alle Etagen erstellt – als CAD-Dateien und PDF.

4

Flächenberechnung nach MF-GIF

Die Flächen werden nach MF-GIF 2023 berechnet: MF-0 (exklusive Mietfläche) und MF-G (Gemeinschaftsfläche) werden sauber getrennt.

5

Sachverständigenstempel

Ein Bausachverständiger prüft und stempelt die Berechnung. Auf Wunsch erfolgt zusätzlich ein DEKRA-Sachverständigenstempel für maximale Rechtssicherheit.

Warum ein DEKRA-Sachverständigenstempel?

Ein DEKRA-Sachverständigenstempel ist die höchste Stufe der unabhängigen Bestätigung. DEKRA ist eine der weltweit führenden Prüforganisationen – ein Stempel von DEKRA signalisiert Mietern, Investoren und Gerichten, dass die Flächenberechnung von einer unabhängigen, anerkannten Instanz geprüft wurde.

Unabhängige Prüfung durch DEKRA-Sachverständige
Maximale Rechtssicherheit bei Mietverträgen
Anerkannt bei Gerichten, Banken und Investoren
Kombination mit Bausachverständigenstempel für doppelte Absicherung

Häufige Fehler bei der Flächenberechnung

Alte Gebäudepläne verwenden, die nach Umbauten nicht aktualisiert wurden
DIN 277 und MF-GIF verwechseln – unterschiedliche Berechnungsgrundlagen
Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser) falsch zuordnen
Auf Bausachverständigenstempel verzichten – Mietstreitigkeiten vorprogrammiert
Handvermessung statt Laserscanning – ungenauer und zeitaufwändiger
PRAXISBEISPIEL

Case Study: 15.000 m² Gewerbeimmobilie in Frankfurt

1.424 Laserscans in 2 Tagen, neue Gebäudepläne und eine zertifizierte Flächenberechnung nach MF-GIF mit Bausachverständigen- und DEKRA-Sachverständigenstempel.

Case Study lesen →

Fazit

Die MF-GIF 2023 ist der anerkannte Standard für die Mietflächenberechnung in Gewerbeimmobilien. In Kombination mit 3D-Laserscanning lassen sich auch große Gebäude schnell und präzise erfassen – und mit einem Bausachverständigen- und DEKRA-Sachverständigenstempel erhalten Sie maximale Rechtssicherheit.

Ob Neuvermietung, Umbau oder Due Diligence: Eine aktuelle, zertifizierte Flächenberechnung spart langfristig Zeit, Geld und Rechtsstreitigkeiten.

Flächenberechnung nach MF-GIF benötigt?

Wir erstellen präzise Gebäudepläne und Flächenberechnungen nach MF-GIF, DIN 277 oder WoFlV – mit 3D-Laserscanning und auf Wunsch mit DEKRA-Sachverständigenstempel.

KONTAKT

Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihr Projekt – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Ihr Ansprechpartner bei Linsenspektrum
IHR ANSPRECHPARTNER

Geschäftsführer

Linsenspektrum Agentur

Kostenlose Erstberatung
Antwort innerhalb 24 Stunden
Unverbindliches Angebot
DSGVO-konform & sicher
Linsenspektrum Agentur · Deutschlandweit im Einsatz

Kostenlose Anfrage stellen

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Cookie-Einstellungen gemäß DSGVO & TDDDG

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien auf unserer Website. Einige sind technisch notwendig, andere helfen uns, die Website zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte anzuzeigen. Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufen werden.

Rechtsgrundlage: § 25 TDDDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse für notwendige Cookies). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum ·Datenschutz ·§ 25 TDDDG · Art. 6 DSGVO

Stefan Dendorfer

● Online

Hallo! 👋 Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen? Schreiben Sie mir direkt auf WhatsApp – ich antworte schnell!

Jetzt schreiben →