DIN 277:2021-08 trägt den Titel „Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau“. Sie schafft Begriffe und Regeln, mit denen Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken gegliedert und ermittelt werden können. Die Ausgabe 2021-08 ersetzte DIN 277-1:2016-01.
Welche Teilflächen und Rauminhalte ein Projekt benötigt, wird im Auftrag festgelegt. Ein prüfbarer Nachweis enthält nicht nur Summen, sondern auch Geschoss-, Raum- oder Nutzungsbezug und den verwendeten Normstand.
Eine DIN-277-Auswertung ist keine automatische Wohnflächenberechnung. Die WoFlV besitzt eigene Zuordnungs- und Anrechnungsregeln, beispielsweise für bestimmte Höhenbereiche und Freisitze. Ebenso ist eine DIN-Grundfläche nicht automatisch die gewerbliche Mietfläche; dafür kann eine ausdrücklich vereinbarte MF-GIF-2023-Auswertung erforderlich sein.
Der zugängliche Ist-Zustand wird aufgenommen, als Grundriss- oder Gebäudemodell strukturiert und anschließend nach der vereinbarten DIN-Systematik ausgewertet. Plan, Raumliste und Flächentabelle sollten denselben Stand tragen. Abweichende Fremdunterlagen, Annahmen und nicht zugängliche Bereiche werden gekennzeichnet.
Offizielle Normangaben: DIN Media – DIN 277:2021-08.
DIN Media führt DIN 277:2021-08 als aktuelle Ausgabe. Sie ersetzte DIN 277-1:2016-01.
NRF steht für Netto-Raumfläche. Sie wird in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gegliedert.
DIN 277 ist nicht auf Gewerbe beschränkt. Ihre Grundflächen sind aber nicht automatisch die Wohnfläche nach WoFlV. Der Verwendungszweck entscheidet über die benötigte Ausgabe.
Nicht automatisch. Eine vertragliche Mietfläche benötigt eine eigene Definition; bei Gewerbe kann eine vereinbarte MF-GIF-Auswertung relevant sein.
Unsere Experten beraten Sie gerne zu diesem Thema und finden die passende Lösung für Ihr Projekt.
Projekt konfigurieren