Geeignete Bestandspläne liegen vor
Sind Grundrisse, Schnitte und Höhenangaben vollständig und entspricht der bezeichnete Planstand dem maßgeblichen Gebäudezustand, kann die Wohnfläche ohne neuen Ortstermin berechnet werden.
Räume und Teilflächen werden neu hergeleitet; vorhandene Summen dienen dem Vergleich. Persönliche Prüfung, Unterschrift und Sachverständigenstempel gehören bei dieser Leistung immer zur Übergabe.
Berechnung aus Bestandsplänen

