Sie verfügen über geeignete, ausreichend bemaßte Bauzeichnungen? Wir ermitteln daraus eine nachvollziehbare Wohnfläche nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage – in der Regel nach WoFlV, mit dokumentiertem Planstand und klarer Leistungsgrenze.
Noch keine Dateien erforderlich: Den geeigneten Übermittlungsweg stimmen wir nach Ihrer Anfrage persönlich mit Ihnen ab.
Voraussetzungen nach WoFlV
Nicht jeder Grundriss reicht als Bauzeichnung aus
Nach § 3 Abs. 4 WoFlV muss eine planbasierte Ermittlung auf einer Bauzeichnung beruhen, die für ein bauordnungsrechtliches Verfahren gefertigt wurde oder – wenn ein solches Verfahren nicht erforderlich war – dafür geeignet ist. Außerdem müssen sich die lichten Maße zwischen den Bauteilen ermitteln lassen.
Wir prüfen deshalb nicht nur, ob eine PDF-Datei lesbar ist. Entscheidend sind unter anderem Bemaßung oder verlässlicher Maßstab, eindeutige Geschosse und Einheiten, relevante Höhenangaben, Freisitze, Planstand und bekannte Umbauten.
Zu den Bestandsunterlagen können neben den Bauzeichnungen auch Schnitte, Umbauunterlagen und vorhandene Flächenlisten gehören. Als geometrische Grundlage verwenden wir jedoch nur geeignete Zeichnungen; bestehende Flächenwerte dienen zunächst als Vergleich.
Planbasierte Berechnung ist häufig möglich, wenn …
alle relevanten Geschosse und Einheiten dargestellt sind
lichte Maße und Höhenzonen eindeutig ableitbar sind
Balkone, Loggien, Terrassen und Nebenräume zugeordnet sind
Planstand und spätere Veränderungen bekannt sind
der Verwendungszweck vor Beginn feststeht
Ein Aufmaß oder eine Korrektur ist nötig, wenn …
Grundrisse unvollständig, widersprüchlich oder nur schematisch sind
Maße, Schnitte oder relevante Höhenangaben fehlen
Umbauten im Planstand nicht nachgeführt wurden
gezeichneter und ausgeführter Zustand abweichen
der Empfänger ausdrücklich ein örtliches Aufmaß verlangt
Berechnung auf Planbasis – keine Bestätigung des Ist-Zustands
Eine planbasierte Wohnflächenberechnung ist kein örtliches Aufmaß. Sie beruht auf den bezeichneten Bauzeichnungen und den bekannten Angaben. Ohne Bestandsaufnahme bestätigen wir nicht, dass der gezeichnete Zustand dem aktuell ausgeführten Zustand entspricht. Wurde abweichend gebaut oder später umgebaut, ist ein Aufmaß oder eine berichtigte Bauzeichnung erforderlich.
Aus der Praxis
Architektenpläne als Grundlage für ein Wohnobjekt in Berlin
Ausgangslage
Für ein Wohnobjekt in Berlin lagen aktuelle, von einem Architekturbüro erstellte und bemaßte Bestandspläne sowie bereits ausgewiesene Wohnflächen vor.
Bearbeitung
Die Wohnfläche wird raumweise neu aus den bezeichneten Plänen hergeleitet. Vorhandene Werte dienen dem Vergleich; Übereinstimmungen oder Abweichungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Übergabe
Die Unterlage benennt Planquelle, Planstand, Berechnungsgrundlage und Annahmen. Sie wird persönlich geprüft, unterzeichnet und mit Sachverständigenstempel versehen. Ohne örtliches Aufmaß bleibt klar gekennzeichnet, dass sich die Berechnung auf die vorgelegten Pläne bezieht.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
In vier Schritten zur planbasierten Wohnfläche
Für die erste Anfrage genügen Angaben zu Objekt, Umfang und Verwendungszweck. Den geeigneten Übermittlungsweg für die Unterlagen stimmen wir anschließend persönlich ab.
01
Anfrage einordnen
Sie nennen Objektart, Umfang, Land, Verwendungszweck und vorhandene Planarten. Dateien werden im Formular nicht benötigt.
02
Unterlagen abstimmen
Wir vereinbaren den Übermittlungsweg und prüfen Planart, Stand, Bemaßung, Höhen und bekannte Veränderungen.
03
Neu berechnen
Räume, Teilflächen und Anrechnungsfaktoren werden nach der vereinbarten Grundlage neu hergeleitet.
04
Prüfen und übergeben
Sie erhalten die fachlich geprüfte Dokumentation mit persönlicher Unterschrift und Sachverständigenstempel.
Plan-Check
Welche Unterlagen hilfreich sind
Bemaßte Grundrisse aller betroffenen Geschosse und Einheiten
Planbezeichnung, Maßstab, Planstand und Erstellungsdatum
Schnitte oder Höhenangaben bei Dachschrägen und unterschiedlichen Raumhöhen
Maße und Zuordnung von Balkonen, Loggien und Terrassen
Eindeutige Raumbezeichnungen und aktuelle Nutzungen
Hinweise auf Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen seit dem Planstand
Vorhandene Flächenlisten als Vergleich – nicht als ungeprüfte Rechengrundlage
Bekannte Form- oder Unterschriftsvorgaben des vorgesehenen Empfängers
Nachvollziehbare Übergabe
Was die Dokumentation enthält
Objekt- und Einheitenbezeichnung
Benannte Planquelle mit Datum, Index und Planstand
Vereinbarte Berechnungsgrundlage
Raumweise Grund- und Wohnflächen
Anrechnungsfaktoren für Höhenzonen und Freisitze
Dokumentierte Annahmen, Ausschlüsse und offene Angaben
Gesamtsumme je Einheit oder Geschoss
Persönliche Unterschrift und Sachverständigenstempel
Kennzeichnung: Berechnung aus Bauzeichnungen, kein örtliches Aufmaß
Musterunterlage
Beispiel für eine nachvollziehbare Flächendokumentation
Das anonymisierte Beispiel zeigt, wie Plangrundlage, Räume, Teilflächen und getrennte Auswertungen in einer prüfbaren Dokumentation zusammengeführt werden können. Inhalt und Umfang Ihres Ergebnisses richten sich nach Objekt, Unterlagen und vereinbartem Prüfumfang.
Sachverständigenstempel inklusive – mit benanntem Prüfumfang
Jede von uns erstellte Wohnflächenberechnung aus Bestandsplänen wird im vereinbarten Umfang fachlich geprüft, persönlich unterzeichnet und mit Sachverständigenstempel versehen. Die Prüfung und Unterzeichnung übernimmt Markus Schlegel als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger. Der Stempel ist fester Bestandteil dieser Leistung.
Die DEKRA-Zertifizierung bezieht sich auf die Qualifikation der prüfenden Person und ihren ausgewiesenen Zertifizierungsbereich – nicht auf LINSENSPEKTRUM oder die Berechnung als DEKRA-zertifiziertes Produkt.
Ohne örtliche Bestandsaufnahme umfasst die Prüfung nicht die Übereinstimmung der Zeichnung mit dem aktuell ausgeführten Gebäude. Gegenstand sind die bezeichneten Unterlagen, die vereinbarte Regelanwendung, der Rechenweg und die dokumentierten Annahmen.
Die Wohnflächenberechnung kann für Verkaufs-, Bewertungs- und Finanzierungsunterlagen nachvollziehbar aufbereitet werden. Ob eine Bank oder ein anderer Empfänger sie im konkreten Verfahren annimmt und welche Form oder Unterschrift erforderlich ist, entscheidet der jeweilige Empfänger.
Der richtige Weg richtet sich nach dem Planbestand
Pläne geeignet
Die Wohnfläche kann ohne Ortstermin aus dem bezeichneten Planstand neu berechnet werden.
Ergänzungen erforderlich
Fehlende Maße, Schnitte oder Angaben werden gezielt nachgefordert, bevor gerechnet wird.
Neues Aufmaß sinnvoll
Bei unklarem Ist-Zustand, Umbauten oder ungeeigneten Plänen wechseln wir in die aktuelle 3D-Bestandsaufnahme.
Bestandspläne vorhanden?
Anhand von Objekt, Umfang, Verwendungszweck und vorhandenen Unterlagen lässt sich einschätzen, ob die planbasierte Berechnung ausreicht oder ein aktuelles Aufmaß benötigt wird.
Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden
Ja. Sind die Bauzeichnungen geeignet und vollständig und entspricht der gezeichnete Zustand dem Gebäude, kann die Berechnung planbasiert erfolgen. Bei fehlenden Maßen, bekannten Umbauten oder Abweichungen zwischen Plan und Bestand ist ein Aufmaß oder eine berichtigte Zeichnung erforderlich.
Benötigt werden eindeutige Bauzeichnungen, aus denen sich die lichten Maße ermitteln lassen. Besonders hilfreich sind bemaßte Grundrisse, Maßstab und Planstand sowie bei Dachgeschossen Schnitte oder Höhenlinien. Nach § 3 Abs. 4 WoFlV muss die Bauzeichnung für ein bauordnungsrechtliches Verfahren gefertigt worden sein oder – wenn ein solches Verfahren nicht erforderlich war – dafür geeignet sein.
Das Alter allein entscheidet nicht. Maßgeblich sind Eignung, Vollständigkeit und die Frage, ob der Planstand noch dem Gebäude entspricht. Nicht nachgeführte Umbauten, Nutzungsänderungen oder widersprüchliche Maße sprechen für eine berichtigte Zeichnung oder ein neues Aufmaß.
Wir stellen keine ungeprüfte Bestätigung bereits eingetragener Werte aus. Stattdessen berechnen wir die Wohnfläche aus den geeigneten Zeichnungen neu und dokumentieren anschließend Übereinstimmungen oder Abweichungen.
Wir benennen fehlende Angaben gezielt. Kleinere Lücken lassen sich gegebenenfalls durch ergänzende Unterlagen klären. Wenn lichte Maße, Dachschrägen, Freisitze oder der maßgebliche Planstand nicht sicher ableitbar sind, ist eine verlässliche planbasierte Berechnung nicht möglich.
Eine allgemeine Anerkennung durch sämtliche Banken gibt es nicht. Institute legen ihre Unterlagen- und Unterschriftsanforderungen selbst fest. Bekannte Vorgaben des vorgesehenen Empfängers berücksichtigen wir nach Möglichkeit bereits bei der Erstellung.
Jede von uns erstellte Wohnflächenberechnung aus Bestandsplänen wird im vereinbarten Umfang fachlich geprüft, persönlich unterzeichnet und mit Sachverständigenstempel versehen. Die Prüfung erfolgt durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen. Die Zertifizierung bezieht sich auf die Qualifikation der prüfenden Person, nicht auf die Berechnung als zertifiziertes Produkt.
Nicht ohne eigenes Aufmaß. Bei einer planbasierten Berechnung bezieht sich die Prüfung auf die bezeichneten Unterlagen und die daraus abgeleitete Berechnung. Die Übereinstimmung mit dem heutigen Gebäudezustand wird ohne Bestandsaufnahme nicht bestätigt.
Nein. Im ersten Schritt genügt eine kurze Anfrage mit Objektart, Umfang und Verwendungszweck. Anschließend stimmen wir persönlich ab, welche Unterlagen benötigt werden und über welchen geeigneten Weg sie übermittelt werden.
Relevant sind Anzahl und Komplexität der Einheiten, Planqualität, Dachschrägen, Balkone oder Terrassen, fehlende Angaben und der gewünschte Prüfumfang. Nach der Eignungsprüfung erhalten Sie ein projektbezogenes Angebot mit Zeitrahmen.
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