Das eigentliche Problem
Eine Quadratmeterzahl erklärt ihre Herkunft nicht
In Hannover werden Bestandsunterlagen häufig für einen neuen Anlass wiederverwendet. Ein für die Planung erstellter DIN-Grundflächenstand beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage nach der Wohnfläche; ein Verkaufsgrundriss ersetzt wiederum keine detaillierte Umbaugrundlage.
Die sichere Bestellung beginnt deshalb beim späteren Empfänger. Wer dessen Anforderungen vor dem Aufmaß klärt, verhindert doppelte Bearbeitung und widersprüchliche Dokumente.
Drei Fragen, die vor dem Termin beantwortet sein sollten
Die folgenden Entscheidungen gehören vor die Aufnahme. So wird aus einem Messdatensatz eine Ausgabe, die den späteren Zweck erfüllt.
Wer nutzt das Ergebnis?
Makler, Bank, Planer und Verwaltung prüfen unterschiedliche Merkmale. Ihre Mindestanforderungen gehören in die Leistungsbeschreibung.
Welche Fläche wird benötigt?
WoFlV, DIN 277 oder MF-GIF werden nicht nachträglich aus einer beliebigen Gesamtsumme abgeleitet.
Welcher Prüfumfang gehört zur Unterlage?
Bei der Wohnflächenberechnung aus geeigneten Bestandsplänen sind persönliche Prüfung, Unterschrift und Sachverständigenstempel enthalten. Bei einem neuen Aufmaß und anderen Flächenleistungen wird der Prüfumfang projektbezogen festgelegt.
Praxisbeispiel
Mehrfamilienhaus vor der Finanzierung
Ausgangslage
Vorhanden waren Exposé-Grundrisse, aber keine raumbezogene Flächenliste und kein klarer Berechnungsstand.
Vorgehen
Anforderungen des Empfängers wurden vorab abgefragt; anschließend wurden Aufmaß, Wohnflächenauswertung und Planunterlagen darauf zugeschnitten.
Ergebnis
Die Übergabe enthielt einen einheitlichen Stand, statt mehrere nicht vergleichbare Altunterlagen weiterzureichen.
Checkliste für eine eindeutige Übergabe
- Anforderungen des Empfängers schriftlich einholen
- Flächenart und Normstand benennen
- Planmaßstab und Dateiformate festlegen
- Prüf- oder Unterschriftswunsch klären
- Abgabestand und Objektumfang dokumentieren
Den passenden Flächennachweis für Hannover zusammenstellen
Wir klären Objektumfang, Zweck, Regelgrundlage und gewünschte Ausgabe vor dem Aufmaß. So bleibt der Nachweis vom Messpunkt bis zur Summe nachvollziehbar.

