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Flächenberechnung nach DIN 277

Wann Sie einen DEKRA-Sachverständigenstempel brauchen

10 Min. Lesezeit2.000 Wörter
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DIN 277 vs. WoFlV – Der Unterschied

Zwei Normen, zwei Anwendungsbereiche. Welche Berechnung Sie brauchen, hängt vom Verwendungszweck ab.

DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte

Die DIN 277 regelt die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken. Sie wird primär im gewerblichen Bereich eingesetzt und unterscheidet zwischen Brutto-Grundfläche (BGF), Konstruktions-Grundfläche (KGF) und Netto-Raumfläche (NRF).

Typische Anwendungen:

Gewerbliche Mietverträge
Baugenehmigungen
Wertgutachten für Gewerbeimmobilien
Facility Management

WoFlV – Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt die Berechnung der Wohnfläche. Sie berücksichtigt Besonderheiten wie Dachschrägen (Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht, 1–2 m zu 50 %), Balkone (25–50 %) und Kellerräume.

Typische Anwendungen:

Wohnungsmietverträge
Kaufverträge für Wohnimmobilien
Bankfinanzierungen
Nebenkostenabrechnungen

Wann brauchen Sie den DEKRA-Stempel?

Nicht jede Flächenberechnung muss gestempelt sein. Aber in diesen Fällen ist der DEKRA-Sachverständigenstempel entscheidend:

DEKRA

Der DEKRA-Sachverständigenstempel bestätigt, dass die Flächenberechnung von einem zertifizierten Sachverständigen nach anerkannten Normen erstellt wurde. Er verleiht dem Dokument eine offizielle Beweiskraft, die von Banken, Behörden und Gerichten anerkannt wird.

Bankfinanzierung

Banken verlangen bei Immobilienfinanzierungen häufig eine zertifizierte Flächenberechnung als Grundlage für die Beleihungswertermittlung.

Behördliche Nachweise

Bei Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen oder behördlichen Prüfungen wird eine normgerechte, gestempelte Flächenberechnung verlangt.

Gerichtliche Auseinandersetzungen

Bei Streitigkeiten über Mietflächen oder Kaufpreise hat eine DEKRA-gestempelte Berechnung vor Gericht Beweiskraft.

Gewerbliche Mietverträge

Vermieter und Mieter von Gewerbeflächen benötigen eine verbindliche Flächenberechnung nach DIN 277 als Vertragsgrundlage.

Wertgutachten

Gutachter und Sachverständige benötigen eine zertifizierte Flächenberechnung als Basis für Immobilienbewertungen.

Rechtssicherheit

Generell empfehlenswert, wenn Sie eine rechtssichere, anfechtungsfeste Dokumentation Ihrer Flächen benötigen.

Was kostet eine zertifizierte Flächenberechnung?

Die Kosten hängen von der Objektgröße und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Hier eine Orientierung:

LeistungPreis ab
3D-Laserscan (Aufnahme vor Ort)ab 1,50 €/m²
CAD-Planerstellung (Grundrisse, Schnitte)ab 1,00 €/m²
Flächenberechnung nach DIN 277 / WoFlVab 0,80 €/m²
DEKRA-Sachverständigenstempelauf Anfrage
Komplettpaket (Scan + Pläne + DIN 277 + DEKRA)ab 3,50 €/m²

Alle Preise zzgl. MwSt. Individuelle Angebote für Großprojekte und Rahmenverträge auf Anfrage.

So läuft die Vermessung ab

01

Aufnahme vor Ort

3D-Laserscan mit Leica BLK360 – schnell, präzise und berührungslos.

02

Datenverarbeitung

Registrierung der Punktwolke und Erstellung des 3D-Modells.

03

CAD-Planerstellung

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Flächenberechnung nach DIN 277.

04

DEKRA-Stempel

Prüfung und Stempelung durch DEKRA-Sachverständige.

Fazit

Eine Flächenberechnung nach DIN 277 oder WoFlV ist in vielen Situationen nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich erforderlich. Der DEKRA-Sachverständigenstempel verleiht dem Dokument eine offizielle Beweiskraft, die von Banken, Behörden und Gerichten anerkannt wird.

Linsenspektrum bietet den kompletten Service aus einer Hand: von der 3D-Laserscanning-Aufnahme über die CAD-Planerstellung bis zur DEKRA-gestempelten Flächenberechnung. Unsere zertifizierten Gebäudevermesser (mkm) garantieren höchste Präzision und Rechtssicherheit.

Im Vergleich zu reinen Online-Vermessungsdiensten bieten wir nicht nur Daten, sondern rechtssichere, gestempelte Dokumente mit Sachverständigengarantie – das ist unser stärkstes Argument für Architekten, Bauunternehmen und die Immobilienwirtschaft.

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Stefan Dendorfer

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