Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Berechnung von Wohnflächen in Wohngebäuden regelt. Sie gilt für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser und ist die rechtliche Grundlage für Mietverträge, Kaufverträge und Wohngeldbescheide.
Die WoFlV gilt speziell für Wohngebäude und berücksichtigt Dachschrägen und Balkone mit reduzierten Faktoren. DIN 277 gilt für alle Gebäudetypen und misst die Brutto-Grundfläche ohne Reduktionen.
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist im Mietrecht von großer Bedeutung: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung.
Linsenspektrum erstellt rechtssichere Wohnflächenberechnungen nach WoFlV auf Basis von Laserscanning-Daten. Mehr erfahren Sie auf unserer Wohnflächenberechnungsseite.
Die WoFlV gilt für Wohngebäude und berücksichtigt Dachschrägen und Balkone mit reduzierten Faktoren. DIN 277 gilt für alle Gebäudetypen und misst die Brutto-Grundfläche ohne Reduktionen.
Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m werden zu 50% angerechnet. Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht zur Wohnfläche.
Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu 25% zur Wohnfläche gezählt. Bei besonderer Qualität kann der Faktor bis zu 50% betragen.
Ja, eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist die rechtliche Grundlage für Mietverträge bei Wohngebäuden.
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