Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Rechtsverordnung. Nach § 1 wird die Wohnfläche für Wohnraum, auf den das Wohnraumförderungsgesetz anzuwenden ist, nach ihren Vorschriften berechnet. Außerhalb dieses gesetzlichen Anwendungsbereichs kommt es darauf an, welche Grundlage im konkreten Vertrag oder Auftrag gilt.
Die WoFlV ist deshalb nicht pauschal mit jeder Flächenangabe in einem Miet-, Kauf- oder Finanzierungsfall gleichzusetzen. Anforderungen des Empfängers und rechtliche Einzelfragen sollten vor dem Aufmaß geklärt werden.
Darüber hinaus regelt die Verordnung, welche Räume und Grundflächen zur Wohnfläche gehören beziehungsweise außer Ansatz bleiben. Eine fachliche Berechnung betrachtet daher Raum für Raum und dokumentiert Sonderbereiche, statt einen pauschalen Abschlag auf eine Gesamtsumme anzuwenden.
DIN 277:2021-08 gliedert Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Die Norm beantwortet eine andere Frage als die WoFlV. Aus derselben Bestandsgeometrie können deshalb unterschiedliche, jeweils nachvollziehbare Summen entstehen. Beide Auswertungen müssen klar beschriftet bleiben.
Hilfreich sind ein aktueller Grundriss, eine raumbezogene Flächenliste, Höhenzonen bei Dachschrägen, die Behandlung von Freisitzen, dokumentierte Annahmen und ein eindeutig benannter Berechnungsstand. Eine optionale sachverständige Prüfung bezieht sich nur auf den vereinbarten Umfang und ist keine pauschale Garantie rechtlicher Wirkung.
Amtlicher Text: Wohnflächenverordnung bei Gesetze im Internet.
Die WoFlV gilt gesetzlich in dem in § 1 beschriebenen Bereich. In anderen Fällen ist zu prüfen, welche Berechnungsgrundlage vereinbart wurde oder rechtlich maßgeblich ist.
Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen im vereinbarten Umfang, von 1 m bis unter 2 m zur Hälfte und unter 1 m nicht.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet.
Nein. DIN 277 gliedert Grundflächen und Rauminhalte des Bauwerks und kann zu einer anderen Summe führen. Sie ist keine austauschbare Wohnflächenregel.
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